Mit Erkenntnis vom 23. 2. 2017 habe sich der VwGH erstmals zur Frage geäußert, ob Österreich das Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung zukommt, wenn aufgrund der gegensätzlichen Auslegung des Art 15 DBA D-Ö durch Deutschland und Österreich die Gefahr einer doppelten Nichtbesteuerung besteht. Der VwGH habe klargestellt, dass in einem solchen Fall die Tatbestandsvoraussetzungen für die subject-to-tax-Klausel erfüllt seien.