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Sondersteuersatzeinkünfte: Steuerberatungskosten als Sonderausgaben abzugsfähig?

Steuerrecht aktuellDr. Thomas LeitnerÖStZ 2018/87ÖStZ 2018, 49 Heft 3 v. 28.2.2018

Bei Einkünften, auf die ein besonderer Steuersatz gem § 27a Abs 1 EStG anwendbar ist bzw auf die der besondere Steuersatz gem § 30a Abs 1 EStG angewendet wird, können Steuerberatungskosten gem § 20 Abs 2 EStG im Allgemeinen11Eine Ausnahme besteht lediglich für die im Rahmen der Regeleinkünfteermittlung bei Grundstücksveräußerungen nach § 30 Abs 3 bzw § 4 Abs 3a Z 2 EStG abzugsfähigen Kosten für die Mitteilung oder Selbstberechnung der ImmoESt gem § 30c EStG; siehe dazu unter 3. nicht als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten abgezogen werden. Der Frage, inwieweit eine Berücksichtigung der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben möglich ist, kommt insoweit besondere Bedeutung zu.

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