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Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnungen

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Mag. Sabine SadloÖStZ 2018/85ÖStZ 2018, 42 Heft 3 v. 28.2.2018

Die generelle Befreiung von der Vergebührung des Mietvertrags gemäß § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG (siehe schon ÖStZ 2017/724) gilt für Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. 11. 2017 abgeschlossen werden. BGBl I 2017/147, ausgegeben am 10. 11. 2017.

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