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Automatische Datenübermittlung betr Sonderausgaben

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Mag. Sabine SadloÖStZ 2018/79ÖStZ 2018, 42 Heft 3 v. 28.2.2018

Ab 2017 werden bestimmte Sonderausgaben nur mehr auf Grundlage eines elektronischen Datenaustausches in der Veranlagung (automatisch) berücksichtigt und können - von Ausnahmen abgesehen - nicht mehr beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die 35-seitige Information enthält die Rechtsansichten des BMF zu § 18 Abs 8 EStG iVm Sonderausgaben-DÜV. Sie wurde im Zuge des Wartungserlasses 2017 in die LStR eingearbeitet und Rz 571 hinsichtlich der Spendenübermittlung aktualisiert und Rz 630a samt Überschrift zur Sonderausgaben Datenübermittlung neu eingefügt. Info des BMF 11. 12. 2017, BMF-010203/0394-IV/6/2017.

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