Im Rahmen eines Dienstverhältnisses verbringen Dienstgeber und Dienstnehmer des Öfteren mehr Zeit miteinander als mit der jeweils eigenen Familie oder dem eigenen Freundeskreis, sodass sich neben der arbeitsrechtlichen auch eine persönliche Beziehung und Wertschätzung entwickeln könne. Kommt es zu Zuwendungen seitens des Dienstgebers an den Dienstnehmer stelle sich die Frage, ob sämtliche Zuwendungen als Vorteil aus dem Dienstverhältnis der Einkommensteuer zu unterwerfen sei.