Nach der Rechtsprechung von BFH und BFG könne es im Rahmen einer Fusion zu verdeckten Ausschüttungen kommen, wenn eine mittellose Gesellschaft aufgenommen und dadurch ein Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft begünstigt werde.
Nach der Rechtsprechung von BFH und BFG könne es im Rahmen einer Fusion zu verdeckten Ausschüttungen kommen, wenn eine mittellose Gesellschaft aufgenommen und dadurch ein Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft begünstigt werde.