Das JStG 2018 verankere im UmgrStG Regeln zur Einbringung von Gebäuden ohne Grund mithilfe einer Baurechtseinräumung. Die Neuregelung werde mit einer Trennung von Grund und Gebäude mithilfe wirtschaftlichen Eigentums verglichen. Beiser untersucht die Sanierung misslungener Baurechtseinbringungen.