Veräußere eine Privatperson eine Liegenschaft und werde dieser Vorgang rückgängig gemacht, könne die GrESt erstattet werden. Die ImmoESt werde nur im Falle eines rückwirkenden Ereignisses refundiert.
Veräußere eine Privatperson eine Liegenschaft und werde dieser Vorgang rückgängig gemacht, könne die GrESt erstattet werden. Die ImmoESt werde nur im Falle eines rückwirkenden Ereignisses refundiert.