Mit Erkenntnis vom 25. 10. 1994, 94/14/0071, sei der VwGH zur Auffassung gelangt, dass die Beteiligung eines selbstständigen Gesellschafter-Geschäftsführers an der führenden GmbH grundsätzlich nicht zum notwendigen Betriebsvermögen des Gesellschafters gehöre. Diese Rechtsauffassung habe sich mit Erkenntnis des VwGH vom 26. 7. 2017, Ra 2016/13/0020, geändert. Die Autoren gehen auf die daraus resultierenden steuerrechtlichen Folgen ein.