Im EStG werde ein Abzugsverbot für Aufwendungen aus pauschalen Forderungswertberichtigungen normiert. Die Autoren zeigen, dass dieses Verbot nicht greife, wenn die UGB-Bilanzierung auf Basis der für IFRS 9 erforderlichen Einzelbetrachtung erfolge, weil dann jedenfalls eine Einzelwertberichtigung vorliege.