Richtlinie des BMF vom 19. 7. 2018, BMF-010200/0019-IV/1/2018
Die 217-seitigen InvFR 2018 treten an die Stelle der InvFR 2008 und stellen einen Auslegungsbehelf zur ertragsteuerlichen Behandlung von Einkünften aus Investmentfonds und Immobilienfonds dar. Die gesetzlichen Änderungen durch BGBl I 2010/111, BGBl I 2011/77, BGBl I 2013/135, BGBl I 2014/70 sowie BGBl I 2015/115 haben eine grundlegende Überarbeitung der InvFR notwendig gemacht. Im Rahmen dieser Neufassung wurde auch der bisherige Aufbau der InvFR neu strukturiert. Die InvFR 2018 sind allgemein ab der Veröffentlichung anzuwenden, nur Änderungen in der Art der Ergebnisermittlung erst für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2018 beginnen.