Der Revisionswerber erwarb mit Kaufvertrag 2006 eine Liegenschaft, auf der er 2007/2008 ein Wohnhaus errichtete. In der Folge erzielte er Einkünfte aus der Vermietung. Mit Vertrag vom 28. 4. 2012 veräußerte er Anteile an der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an einer Wohnung an den bisherigen Mieter. Strittig ist, ob für dieses Veräußerungsgeschäft die Regelung des § 30 Abs 4 EStG idF des 1. StabG 2012 betreffend pauschale Ermittlung der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden kann.