BAO: § 90
VwGH 29. 5. 2018, Ro 2017/15/0021
Wird die Akteneinsicht vom Finanzamt mit Bescheid verweigert, ist dagegen nach § 90 Abs 3 BAO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Eine dennoch erhobene "Beschwerde" ist im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens in der Hauptsache zu behandeln. Eine gesonderte Entscheidung darüber durch das BFG ist unzulässig und mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet.