Der BFH hat sich durch Urteil vom 6. 6. 2018, VI R 32/16, zur Frage der 44-Euro-Freigrenze gem § 8 Abs 2 Satz 9 EStG aF (nunmehr § 8 Abs 2 Satz 11 EStG) bei Sachbezügen geäußert. In der Praxis werde die Regelung häufig als Instrument zur "Vergütungsoptierung" verstanden. Das Gericht habe sich zu einzelnen Aspekten der Berechnung der Freigrenze positioniert. Es zeige sich, dass die Gestaltung im Einzelfall durchaus mit Risiken für den Arbeitgeber behaftet sein könne.