Der Vorschlag für eine RL zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer enthalte besondere Regeln zum Ort der Besteuerung und zur Aufteilung der Digitalsteuer, die sich am Ort der Ansässigkeit des Nutzers ausrichten. Außerdem solle ein Steuerpflichtiger nur eine Anlaufstelle innerhalb der gesamten EU haben. Diese Aspekte des RL-Vorschlags werden im Beitrag analysiert und kritisch beleuchtet.