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Familienbeihilfenanspruch, Unterhaltskosten, überwiegende Kostentragung

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/864ÖStZ 2018, 675 Heft 22 v. 4.12.2018

FLAG: § 2 Abs 2

VwGH 1. 3. 2018, Ra 2015/16/0058

Ist davon auszugehen, dass ein volljähriges Kind iSd § 2 Abs 1 FLAG nicht mehr dem Haushalt der (geschiedenen) Mutter angehört (sodass dieser nicht bereits deshalb wegen Haushaltszugehörigkeit nach § 2 Abs 2 erster Satz FLAG der Familienbeihilfenanspruch zusteht), sind zur Prüfung der Frage der überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten durch eines der beiden Elternteile iS des § 2 Abs 2 zweiter Satz FLAG idR zunächst - zumindest schätzungsweise - die gesamten Unterhaltskosten für das Kind zu ermitteln (vgl zB VwGH 23. 2. 2010, 2009/15/0205).

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