Eine Krankenschwester absolvierte die Ausbildung zur Traditionellen europäischen Heilkunde-Praktikerin. Die Aufwendungen für die Ausbildung wollte sie als Werbungskosten in ihrer Arbeitnehmerinnenveranlagung geltend machen.
Eine Krankenschwester absolvierte die Ausbildung zur Traditionellen europäischen Heilkunde-Praktikerin. Die Aufwendungen für die Ausbildung wollte sie als Werbungskosten in ihrer Arbeitnehmerinnenveranlagung geltend machen.