Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Familienbonus Plus. Mit der Novelle des EStG solle die steuerliche Berücksichtigung der Kinderbetreuung auf neue Beine gestellt werden. Der bisherige Kinderfreibetrag und die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung gem § 34 Abs 9 EStG im Rahmen der Veranlagung würden durch den "Familienbonus Plus" ersetzt, der in § 33 Abs 3a EStG zu finden sei. Den Erläuterungen sei zu entnehmen, dass Eltern, die neben der Erziehung ihrer Kinder gleichzeitig berufstätig seien, eine höhere Anerkennung erfahren sollten, indem eine Steuerentlastung eingeführt werde.