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Entgeltliche Liegenschaftsübertragung und nachträgliche Wohnrechtsablöse (Frank/Leyrer, SWK 25/2018, S. 1121)

Artikelrundschau September 2018 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/842ÖStZ 2018, 671 Heft 22 v. 4.12.2018

Das Wohnrecht sei nach hA ein nicht übertragbares, höchstpersönliches Recht. Der entgeltliche Verzicht auf dieses Recht führe mangels Wirtschaftsgutcharakters grundsätzlich zu sonstigen Einkünften und beim Ablösenden zu nachträglichen Anschaffungskosten. Das BFG sei zum Ergebnis gelangt, dass der entgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Wohnrecht als nachträglicher Veräußerungserlös zu deklarieren sei, wenn die Ablösezahlung iZm der entgeltlichen Liegenschaftsübertragung steht. Das BMF habe sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen.

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