vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erleichterung bei GrESt-Selbstberechnungserklärung gegenüber Grundbuchsgericht

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2018/833ÖStZ 2018, 651 Heft 22 v. 4.12.2018

Seit 1. 5. 2017 können die Grundbucheintragungsgebühr und die selbstberechnete Grunderwerbsteuer gemeinsam beim zuständigen Finanzamt entrichtet werden. Damit eine Eintragung in das Grundbuch erfolgen kann, ist die Selbstberechnungserklärung gem § 12 GrEStG gegenüber dem Gericht Voraussetzung. Dafür muss die "Vorgangsnummer", die der Parteienvertreter nach Vornahme der Selbstberechnung erhält, bekanntgegeben werden. Mit dieser Nummer kann die Justiz auf die in FinanzOnline verfügbaren Daten zugreifen, und diese müssen von den Parteienvertretern nicht mehr erneut eingetragen werden. Geregelt ist diese Art der Datenübermittlung durch die Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungs-Verordnung (GrESt-SBV).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte