Steuerfreie Grundstücksumsätze könnten zu einer Korrektur der Vorsteuer oder bei Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht des Grundstücksumsatzes führen. Die unterschiedlichen Fristen für die Korrektur der Vorsteuer bzw für die Entscheidung zur Ausübung der Option könnten dazu führen, dass eine Umsatzsteuerzahlung aufgrund der Option verspätet erfolgt. Dies löse im Regelfall keine Säumnisfolgen aus. Die rechtzeitige Ausübung der Option saniere aber keine Säumnis in Bezug auf die zu korrigierende Vorsteuer.