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Anbringen per E-Fax entspricht der Telekopie-VO (Kapferer/Rzeszut, BFGjournal 9/2018, S. 352)

Artikelrundschau September 2018 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/812ÖStZ 2018, 638 Heft 21 v. 23.11.2018

Das Verfassen einer Eingabe am Computer und deren Übermittlung als E-Fax an die Abgabenbehörde entspreche der Telekopie-Verordnung. Das Fehlen eines eigenhändig unterschriebenen Originals des Anbringens berechtige die Abgabenbehörde nicht zu dessen Zurückweisung oder Nichtbehandlung.

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