In einem Erlass des BMF aus dem Jahr 2010 wurde die Frage, ob im Rechtsmittelverfahren die Abgabenbehörde oder bereits die Rechtsmittelbehörde für die Akteneinsicht zuständig sei, dahingehend gelöst, dass die Entscheidung immer durch das Finanzamt zu erfolgen habe. Fraglich sei, ob nunmehr das Verwaltungsgericht im Zuge des Rechtsmittelverfahrens die Einsicht nur in die eigenen Akten gewähren dürfe oder auch in Akten, die dem Gericht vorgelegt worden seien.