Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) sei ein Register eingerichtet worden, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden können. In das Register hätten Rechtsanwälte Einsicht und könnten Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer anfordern, die bestimmte, für die Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer relevante Angaben enthielten, wodurch die Erfüllung der Sorgfaltspflichten erleichtert werden solle. Die Meldefunktionalität für berufsmäßige Parteienvertreter sei seit dem 2. 5. 2018 verfügbar.