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Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (Dittenberger, AnwBl 9/2018, S. 571)

Artikelrundschau September 2018 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/807ÖStZ 2018, 637 Heft 21 v. 23.11.2018

Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) sei ein Register eingerichtet worden, in das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden können. In das Register hätten Rechtsanwälte Einsicht und könnten Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer anfordern, die bestimmte, für die Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer relevante Angaben enthielten, wodurch die Erfüllung der Sorgfaltspflichten erleichtert werden solle. Die Meldefunktionalität für berufsmäßige Parteienvertreter sei seit dem 2. 5. 2018 verfügbar.

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