Das Unmittelbarkeitsgebot sei erfüllt, wenn eine Körperschaft einen gemeinnützigen Zweck selbst und direkt fördere. Nach hA stelle die bloße finanzielle Unterstützung anderer Körperschaften keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit dar. Ob auch finanzielle Zuschüsse in Form von Forschungsstipendien und Wissenschaftspreisen begünstigungsschädlich seien, sei hingegen umstritten. Die Autorin widmet sich der Frage, ob mit Einführung des § 40b BAO die direkte Vergabe von Forschungsstipendien und Preisen ohne mittelbaren Entscheidungsträger keine unmittelbare Förderung der Wissenschaft und somit der Allgemeinheit bewirke.