Nach ö Steuerrecht sei der Begriff "Arbeitgeber" wirtschaftlich zu verstehen. Diese sei mit dem Erlass über die Änderungen in der steuerlichen Behandlung von grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung umgesetzt worden. Auch die Schweiz habe den Begriff "Arbeitgeber" wirtschaftlich interpretiert. Die schweizerische Interpretation unterscheide sich jedoch von der Sichtweise der ö Steuerbehörden und orientiert sich mehr an der dt Auslegungsvariante.