Die Judikatur des VwGH zur steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Zuordnung der Bezüge von nicht oder nicht wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführern, die aufgrund ihrer gesellschaftsrechtlichen Beziehung der Generalversammlung gegenüber weisungsgebunden sind, gewähre weit größere Rechtssicherheit als die sonst zur Abgrenzung solcher Vertragsverhältnisse vorhandene Judikatur. Noch nicht ausjudiziert sei, welche Weisungen der Generalversammlung von einer "gesellschaftlichen Sonderbestimmung" erfasst sein müssen, um bei Geschäftsführern Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG auslösen zu können. Die Abgabenbehörden würden diese Bestimmung sehr weit auslegen.