Im Rahmen eines Dienstverhältnisses verbringen Dienstgeber und Dienstnehmer des Öfteren mehr Zeit miteinander als mit der jeweils eigenen Familie oder dem eigenen Freundeskreis. Naturgemäß entwickelt sich bei (langjährigen) Dienstverhältnissen neben der arbeitsrechtlichen auch eine persönliche Beziehung und Wertschätzung, welche zB dazu führen kann, dass Dienstgeber und Dienstnehmer zu guten Freunden und wechselwirksam Freunden der jeweils anderen Familie werden. Kommt es nun zu Geschenken oder Zuwendungen seitens des Dienstgebers an den Dienstnehmer stellt sich die zu klärende Frage, ob sämtliche Geschenke oder Zuwendungen als ertragsteuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis der Einkommensteuer zu unterwerfen sind, oder ob neben dem Dienstverhältnis noch eine weitere (Rechts-)Beziehung vorliegen kann und wo in diesem Fall die Grenzlinie zwischen Dienstverhältnis und somit ertragsteuerpflichtigem Vorteil aus dem Dienstverhältnis und Privatbereich zu ziehen ist.