Eine natürliche Person vermiete ein Mietgebäude mit monatlich nahezu gleich hohen Einnahmen und entsprechend gleich
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hohen Vorsteuerbeträgen aus den Betriebskosten. Seit ungefähr 20 Jahren sei die Umsatzsteuer ohne irgendwelche Beanstandungen bezahlt worden. Aufgrund eines Übermittlungsfehlers sei die Umsatzsteuervoranmeldung für ein Monat nicht gemeldet worden. Die Vorgangsweise des Finanzamtes erscheine seltsam, weil die Aberkennung einer UID-Nummer als Zwangsmittel für die Abgabe einer Voranmeldung weder im Gesetz noch in den UStR gedeckt sei.