Die Entscheidung des BFG vom 6. 7. 2016, RV/3100632/2015, habe für einen Inbound-Fall die abkommensrechtliche Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Arbeitgebers bestätigt. Auf Basis der Rechtsprechung wende auch die Finanzverwaltung Abs 10 des Erlasses auf offene Fälle konzerninterner Arbeitskräfteüberlassungen von Angestellten nicht mehr an und nehme ein ö Besteuerungsrecht ab dem ersten Anwesenheitstag an.