Fruchtgenussvereinbarungen spielten vor allem im Zuge strukturierter Vermögensübergaben im Familienverband eine besondere Rolle. Durch die Einräumung bzw den Vorbehalt eines Fruchtgenussrechts könne das Eigentum am Vermögensgegenstand und die daraus zu lukrierenden Einkünfte unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Aufgrund des fehlenden Typenzwangs seien Fruchtgenussvereinbarungen in den unterschiedlichsten Ausgestaltungsvarianten zu finden.