Der Fortbestand von Verlustvorträgen auf Ebene der übertragenden wie auch übernehmenden Körperschaft iRd UmgrStG ist aus praktischer Sicht von großer Bedeutung.1 Umgründungen auf einen unterjährigen Stichtag werfen dabei immer wieder zahlreiche Zweifelsfragen auf.2 Insb auf Ebene übernehmender Körperschaften kommt es unter bestimmten Voraussetzungen zu uneinheitlichen Ergebnissen.