Die Autorin untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Abgabenbehörde insb im Zuge von Außenprüfungen Einsicht in das Kontenregister nehmen kann, weil die Voraussetzungen hierfür in der Praxis teilweise umstritten seien. Diese Voraussetzungen könnten sich einerseits aus dem Datenschutzrecht ergeben, andererseits seien die Voraussetzungen der "Zweckmäßigkeit" und "Angemessenheit" auslegungsbedürftig.