Das BMF habe auf die bestehende Unklarheit zur Umrechnung von Arbeitstagen in Kalendertage reagiert und einen Umrechnungsansatz veröffentlicht, welcher sich an der bereits in der Literatur publizierten Vorgehensweise orientiere. Die gesamten Kalendertage seien ins Verhältnis zu den geleisteten Gesamtarbeitstagen zu setzen. Die daraus resultierende Verhältniszahl diene als Multiplikator, woraus sich in der Folge die relevante Anzahl der Lohnsteuertage ergäbe.