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Die zeitliche Nachhaftungsbeschränkung aus Sicht des Praktikers (Schmidt, SWK 20-21/2018, S. 947)

Artikelrundschau Juli 2018 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/713ÖStZ 2018, 555 Heft 18 v. 3.10.2018

Das SpaltG sehe keine zeitliche Beschränkung der Haftung der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften vor. Teile der Lehre würden eine analoge Anwendung der §§ 39 und 160 UGB fordern. Die Judikatur greife die Analogie zwar in Einzelfällen auf, biete aber nur eine eingeschränkte Orientierungshilfe.

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