Die in der Praxis oft wesentliche Frage, wie viel Zeit zwischen der Aufgabe des Hauptwohnsitzes und der Veräußerung der Immobilie für die Inanspruchnahme der Hauptwohnsitzbefreiung liegen dürfe, sei gesetzlich nicht geregelt. Während die Finanzverwaltung von einer zwölfmonatigen Frist ausgehe, werde in der Judikatur auf eine Einzelfallbetrachtung abgestellt, die auch längere Fristen zulasse. Der Beitrag beleuchtet die unterschiedlichen Ansichten und zeigt auf, welche Intention der historische Gesetzgeber bei der Einführung dieser Regelung hatte.