Mit einem Ministerratsbeschluss vom 10. 1. 2018 sei in Umsetzung des Regierungsprogrammes der Familienbonus Plus als Punktation beschlossen worden. Mit dem JStG 2018 werde der Familienbonus Plus nun gesetzlich umgesetzt und gewähre ab 2019 eine substanzielle steuerliche Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern. Der Familienbonus Plus sei als Absetzbetrag ausgestaltet und werde in § 33 EStG 1988 als neuer Abs 3a eingefügt. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr stehe ein Absetzbetrag iHv 1.500 € jährlich zu, für volljährige Kinder für die Dauer des Familienbeihilfenbezuges jährlich rund 500 €.