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Das Multilaterale Instrument - Status Quo und erstmalige Anwendbarkeit

Internationales SteuerrechtDr. Sabine Schmidjell-Dommes BMFÖStZ 2018/676ÖStZ 2018, 527 Heft 17 v. 21.9.2018

1. Unterzeichnung und Inkrafttreten

Im Jahr 2015 legte die OECD ein aus 15 Berichten bestehendes Maßnahmenpaket zur Vermeidung der Verminderung von Bemessungsgrundlagen und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) vor. Im Bericht zu Aktionspunkt 15 wurde die Realisierbarkeit eines Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung abkommensbezogener BEPS-Maßnahmen und Änderung bilateraler Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung untersucht. Die dort getroffene Schlussfolgerung war, dass ein solches mehrseitiges Übereinkommen wünschenswert und realisierbar sei und dass die entsprechenden Schritte zur Umsetzung unverzüglich beginnen sollten. Dieser Empfehlung entsprechend schlossen sich mehr als 100 Staaten, darunter auch Österreich, einer Ad-hoc-Gruppe zur Entwicklung eines mehrseitigen Übereinkommens an. Inzwischen haben 83 Staaten und Jurisdiktionen das Multilaterale Instrument (MLI)11"Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung". unterschrieben und weitere 5 haben die Absicht zur Unterschrift geäußert.22Stand 23. Juli 2018, vgl http://www.oecd.org/tax/treaties/beps-mli-signatories-and-parties.pdf

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