vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährungsfrist (verlängerte), Tod des StPfl, Feststellung einer Abgabenhinterziehung (Einkünftezurechnung einer liechtensteinischen Stiftung)

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/674ÖStZ 2018, 526 Heft 17 v. 21.9.2018

BAO: § 207 Abs 2 (EStG: § 2 Abs 2)

VwGH 31. 1. 2018, Ro 2017/15/0015, 0031 bis 0034

Unstrittig ist, dass dem vor dem Streitjahr verstorbenen StPfl Einkünfte einer von ihm errichteten liechtensteinischen Stiftung als "Einkünfte aus ausländischen Kapitalanlagen" zuzurechnen waren. Die (Verlängerung der) Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben nach § 207 Abs 2 Satz 2 BAO (idF BGBl I 2010/105) bezieht sich auf eine Forderung (vgl VwGH 16. 12. 2004, 2004/16/0146); es ist damit auch unerheblich, ob jene Person, die (allenfalls) eine Abgabe hinterzogen hat, bereits verstorben ist (vgl Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 207, 572).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte