EStG: § 34
VwGH 18. 12. 2017, Ra 2017/15/0016
Deutschkurse einer Ausländerin, die der Steuerpflichtige nach fünfjähriger Beziehung in Thailand geheiratet hat, die mit deren Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Österreich zusammenhängen, gehören nicht zu den typischen Kosten der Lebensführung, die durch die tarifliche Steuerfreistellung des pauschalen Existenzminimums berücksichtigt sind (vgl etwa VwGH 15. 9. 2016, Ro 2015/15/0009, mwN). Sie erfüllten vielmehr das Kriterium der Außergewöhnlichkeit nach § 34 Abs 2 EStG.