EStG: § 4 Abs 2 Z 2 (§ 9 Abs 3)
VwGH 27. 11. 2017, Ra 2016/15/0042
Wurde von einer GmbH (Gewinnermittlung nach § 5 EStG) ein klar zutage tretender Sachverhalt in Bezug auf Entgeltzahlungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter für die Jahre 2001 bis 2003 rechtlich falsch beurteilt und deswegen kein Dienstgeberbeitrag (samt Zuschlag) für diese Entgeltzahlungen geleistet, hat (nach Aufdeckung dieser Fehlbeurteilung durch eine spätere Prüfung lohnabhängiger Abgaben - GPLA-Prüfung) eine Berichti-