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(Pauschalierte) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Servitutsentschädigung (Erdgasleitung), Bodenwertminderung, Ermittlungsgrundsätze

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/665ÖStZ 2018, 523 Heft 17 v. 21.9.2018

EStG: § 4 Abs 1, § 21

VwGH 31. 1. 2018, Ra 2017/15/0038

Nach § 4 Abs 1 letzter Satz EStG (idF vor BGBl I 2012/22) waren in den Streitjahren 2006 und 2007 insb Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, nicht zu berücksichtigen. Demnach waren diese Wertänderungen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 und Abs 3 EStG und entsprechenden Pauschalierungen unbeachtlich, weshalb Zahlungen für eine Bodenwertminderung einkommensteuerrechtlich nicht zu erfassen sind (vgl zB VwGH 17. 10. 2017, Ra 2016/15/0027).

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