Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Grundstücke zum Vermögen einer
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Gesellschaft gehören, sei jüngst heftig diskutiert worden. Der Fachsenat für Steuerrecht habe gegen die Meinung opponiert, dass eine Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst werde, wenn 95 % oder mehr der Anteile an einer Holding erworben werden, die selbst keine Grundstücke besitzt, aber eine grunderwerbsteuerpflichtige Vereinigung von mindestens 95 % der Anteile an einer Immo-GmbH verwirklicht habe. Mit dem JStG 2018 sei die Diskussion zugunsten der Steuerpflichtigen beendet.