In seinem Nachrichtenüberblick für die Praxis behandelt Mayr diesmal folgende Themen: Vorsteuerabzug nur bei tatsächlich erbrachter Lieferung, Vorsteuerberichtigung bei Zwangsausgleich, Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden, Rabatte bei Schulfotos, keine Differenzbesteuerung bei einem Schwarzhändler, Kfz-Überlassung als USt-pflichtiger Entgeltsbestandteil; einheitlicher Betrieb iZm Vorsteuerpauschalierung, Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.