Mit dem Jahressteuergesetz 2018 werde die Möglichkeit der Begleitenden Kontrolle eingeführt. Damit könnten ab dem Jahr 2019 Unternehmer mit Umsatzerlösen von mehr als 40 Mio € durch Einrichtung eines internen Steuerkontrollsystems den Grundstein für ein sogenanntes "Horizontal Monitoring" legen. In diesem laufenden Prozess stehen Unternehmer und Finanzverwaltung miteinander in einer permanenten Kommunikation. Die Begleitende Kontrolle trete als Alternative an die Stelle einer klassischen Außenprüfung. Die angestrebten Vorteile liegen für den Unternehmer auf der Hand: Anstehende steuerliche Fragen werden laufend und aktuell mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt, ein mühsames und auch kostenintensives Nachvollziehen von Sachverhalten längst abgelaufener Steuerzeiträume gehört damit der Vergangenheit an. Der Schlüssel zum Erfolg des neuen Rechtsinstituts liege in den Anforderungen an das Steuerkontrollsystem. Zu hoffen sei, dass das BMF die Leitlinien für die künftige Gestaltung der kooperativen Zusammenarbeit für die Praxis nachvollziehbar ausgestaltet.