Was im Jahr 2011 als Pilotprojekt "Horizontal Monitoring" mit einigen Unternehmen gestartet worden sei, werde ab dem Jahr 2019 unter dem neuen Namen "Begleitende Kontrolle" seine Fortsetzung im Regelbetrieb finden. Mit der Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2018 gehe die Finanzverwaltung konsequent den Weg der Kooperation weiter. Die klassische Außenprüfung iSd § 147 BAO bekomme Konkurrenz durch die optionale "Begleitende Kontrolle" iSd § 153a BAO. Bei Unternehmen, welche die notwendigen Voraussetzungen erfüllten und die Teilnahme an dieser alternativen Außenprüfung beantragen, ersetze ein vom Unternehmen selbst entwickeltes und durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigtes internes Steuerkontrollsystem die nachträgliche Außenprüfung.