Mit den Änderungen des FinStrG durch das JStG 2018 sollten vor allem aus Anlass der Umsetzung der RL 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. 4. 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Vornahme von Ton- und Bildaufnahmen sowie Einvernahmen im Wege einer Videokonferenz) die erforderlichen Regelungen geschaffen werden. Darüber hinaus erfolgten Anpassungen aufgrund von Entwicklungen der einschlägigen Judikatur und Gesetzesänderungen in anderen Bereichen sowie redaktionellen Bereinigungen.