Nach erstmaliger Einführung eines "Advance Ruling" in die Bundesabgabenordnung in Form des Auskunftsbescheides gem § 118 BAO durch das AbgÄG 2010 sei zwei Jahre später durch das 1. StabG 2012 die erste Erweiterung dieses Instituts durch Schaffung eines § 118a BAO betreffend Forschungsbestätigungen vorgenommen worden. Nunmehr werde durch das JStG 2018 abermals der Anwendungsbereich eines Advance Ruling im ö Steuerrecht durch Änderung des § 118 BAO erweitert und solcherart die aktuelle "Version 3.0" dieses Instituts geschaffen.