Eine liechtensteinische Stiftung könne ein interessantes Vehikel für ausländische Investoren sein. Es gäbe jedoch mehrere Anforderungen zu beachten. Nach dem liechtensteinischen Gesellschaftsrecht müsse der Zweck einer Stiftung eindeutig aus ihren Dokumenten hervorgehen. Der Autor erläutert die praktischen Konsequenzen bei der Übertragung von Vermögenswerten.