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Extrembergsteiger: weder Sportler noch Unterhaltungskünstler (Renner, ÖStZ 2018/474, S. 359)

Artikelrundschau Juli 2018 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/644ÖStZ 2018, 520 Heft 17 v. 21.9.2018

Bei internationalen Steuerfällen könne die Frage, ob ein Steuerpflichtiger als Sportler bzw eine damit im Zusammenhang stehende Vortragstätigkeit als künstlerisch bzw unterhaltend zu qualifizieren sei, von Relevanz sein. Der VwGH habe beide Beurteilungen bei einem Extremsportler bzw diesbezüglichen Vorträgen verneint.

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